Automatische Diätenerhöhung aufgrund der schlechten Politik der Ampelregierung nicht gerechtfertigt. Bürgergeld reformieren, damit sich Arbeiten wieder lohnt.
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Antwort 27.03.2024 von Peter Aumer CSU
Antwort ausstehend von Maximilian Mörseburg CDU
Antwort ausstehend von Bettina Müller SPD
Antwort 23.02.2024 von Bernd Rützel SPD
Ukrainische Geflüchtete, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II. Zu beachten ist lediglich, dass Immobilienvermögen in der Ukraine gerade aus offensichtlichen Gründen kaum verwertet werden und das natürlich nicht über den Außendienst der Jobcenter überprüft werden kann. Außerdem gilt für Geflüchtete aus der Ukraine – wie für alle anderen Antragstellenden auch – die sogenannte Karenzzeit von einem Jahr.
Antwort 11.04.2024 von Hubertus Heil SPD
Ein Einberufungsbescheid zum Kriegsdienst in der Ukraine hat auf einen Bürgergeldanspruch keinen Einfluss, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Antwort 09.02.2024 von Carsten Linnemann CDU
Direkte Kommunikation bevorzugt