Antwort 18.06.2026 von Christian Görke Die Linke
Laut Finanzministerium sind auch Erwerbsminderungsrentner antragsberechtigt.
Laut Finanzministerium sind auch Erwerbsminderungsrentner antragsberechtigt.
Wir wollen, dass Menschen, die krank werden und nicht bis zur Rente arbeiten können, besser abgesichert sind.
Im Rahmen der Ergebnisse der Sozialstaatskommission ist im Januar 2026 eine Zusammenlegung von SGB II und SGB XII empfohlen wurden. Im Zuge dieses Vorschlags sind bis 2027 weitere Reformen geplant, die eine Zusammenführung der Leistungen durch ein neues, vereinfachtes Sozialleistungsgesetz beinhalten.
Die SPD hat in den letzten Jahren immer wieder die Anrechnungszeiten in der Erwerbsminderungsrente verbessert