Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Thorsten Frei
Antwort ausstehend von Thorsten Frei CDU
Hakan Demir
Antwort 19.09.2025 von Hakan Demir SPD

Die erste Möglichkeit, als Asylsuchender den Aufenthalt in Deutschland zu belegen, bietet der sogenannte Ankunftsnachweis (§63a Asylgesetz). Dieser ist zu behandeln wie eine Aufenthaltsgestattung und wurde eingeführt, um unmittelbar nach Ankunft in Deutschland den eigenen Status nachweisen zu können und falls nötig durch Sozialleistungen versorgt zu sein

Antwort 30.07.2025 von Marilena Geugjes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind in der Tat nur für kurze Aufenthalte bestimmt. Diese kurzen Aufenthalte betragen jedoch derzeit durchschnittlich zwei Monate, Tendenz steigend.

Portrait von Daniela Ludwig
Antwort 23.06.2025 von Daniela Ludwig CSU

Es gibt keinen Automatismus für die Entscheidung von Asylverfahren von queeren russischen Staatsangehörigen, gleichwohl können vorgebrachte „queerfeindliche Repressionen" im Einzelfall zu einer Schutzzuerkennung führen