Nur wenige der derzeit zur Aufnahme diskutierten Afghanen sind Ortskräfte.
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Nur wenige der derzeit zur Aufnahme diskutierten Afghanen sind Ortskräfte.
Die Bundesregierung hat am 3. September 2025 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in nationales Recht umgesetzt wird.
Die erste Möglichkeit, als Asylsuchender den Aufenthalt in Deutschland zu belegen, bietet der sogenannte Ankunftsnachweis (§63a Asylgesetz). Dieser ist zu behandeln wie eine Aufenthaltsgestattung und wurde eingeführt, um unmittelbar nach Ankunft in Deutschland den eigenen Status nachweisen zu können und falls nötig durch Sozialleistungen versorgt zu sein

Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind in der Tat nur für kurze Aufenthalte bestimmt. Diese kurzen Aufenthalte betragen jedoch derzeit durchschnittlich zwei Monate, Tendenz steigend.
Direkte Kommunikation bevorzugt.