Antwort ausstehend von Niklas Waßmann CDU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.07.2025 von Hakan Demir SPD
Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.

Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU
Antwort 17.09.2025 von Hubertus Heil SPD
Das Wohngeld richtet sich nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und hat eigene Regeln zur Einkommensermittlung und Freibeträgen; daraus können im Vergleich zum Bürgergeld unterschiedliche Ergebnisse entstehen.
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort 04.03.2025 von Katja Mast SPD
Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.