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Ob es in einzelnen konkreten Fällen zu Anzeigen oder Verurteilungen kam, lässt sich nicht pauschal sagen – dies hängt davon ab, ob betroffene Personen Anzeige erstattet haben, welche Beweise vorlagen und wie die Ermittlungsbehörden den Fall bewertet haben

Bestehende Gesetze wie §266 StGB und der Bundesrechnungshof sichern Kontrolle. Ein neues Strafgesetz gegen Steuerverschwendung lehne ich deshalb ab.

Der Schutz von Patientinnen und Patienten sowie von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen muss höchste Priorität haben.

Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.

Die Regelung, dass Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich sind, sollte beibehalten werden. Die Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit ist oft Symbolpolitik, die auf Einzelfälle reagiert und keine echten Lösungen bietet.