Frage von Franz H. • 15.08.2025

Antwort ausstehend von Daniel Born SPD
Ob es in einzelnen konkreten Fällen zu Anzeigen oder Verurteilungen kam, lässt sich nicht pauschal sagen – dies hängt davon ab, ob betroffene Personen Anzeige erstattet haben, welche Beweise vorlagen und wie die Ermittlungsbehörden den Fall bewertet haben
Der Schutz von Patientinnen und Patienten sowie von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen muss höchste Priorität haben.
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.