
(...) Kern aller politischen Entscheidungen ist das Ziel, dass unser Gesundheitssystem in Deutschland nicht überlastet wird. (...)
(...) Kern aller politischen Entscheidungen ist das Ziel, dass unser Gesundheitssystem in Deutschland nicht überlastet wird. (...)
(...) Das Gesetz ist die notwendige und nunmehr präzisierte Rechtsgrundlage, auf der Bundesregierung und Landesregierungen Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg bringen können, um der Verbreitung übertragbarer Krankheiten entgegenzuwirken. (...)
(...) Die rechtsstaatlichen Grundsätze in unserem Land müssen gewahrt bleiben. (...)
(...) Die Diskussionen und Entscheidungen müssen wieder in die Parlamente zurück (...)
(...) Mit anderen Worten bedeutet das: es ist Aufgabe der Landesregierung, die Gesundheit der Bevölkerung weitgehend zu sichern, v.a. aber ansichts der aktuellen Infektionszahlen die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. (...)
Ziel ist es, Infektionsschutzmaßnahmen auf eine „klare gesetzliche Grundlage“ zu stellen.