Antwort 10.12.2025 von Christian Jung FDP
Ihre Frage kann ich nicht genau beantworten, da ich Ihren genauen Antrag/Bescheid nicht kenne.
Ihre Frage kann ich nicht genau beantworten, da ich Ihren genauen Antrag/Bescheid nicht kenne.
Der Bau sowie der Erwerb von selbstgenutztem Eigenwohnraum werden im kommenden Jahr im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms möglich sein.
Für Ihre Planung ist es entscheidend zu wissen, dass der Anspruch auf Förderung nicht einfach verfällt, falls es im Laufe des Verfahrens zu Änderungen kommt. Maßgeblich ist rechtlich der Tag der Antragstellung.