Frage von Detlef F. • 31.08.2025

Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Weicht die aufgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist.
Die aus unserer jetzigen Sicht einzige Möglichkeit wäre, eine verpflichtende Wohnflächenberechnung im Kaufrecht gesetzlich vorzuschreiben.
Die Linke tritt für eine sinnvolle und gerechte Änderung der Gesetzeslage im Zusammenhang mit Bauträgerverträgen ein.
Die Frage ist, inwieweit dies damals auch rechtmäßig geschehen ist.