Frage von MarieLuise S. • 15.02.2025

Antwort ausstehend von Christian von Stetten CDU
Das Grundgesetz sieht in Artikel 40 Absatz 1 vor, dass der Bundestag seine Präsidentin bzw. seinen Präsidenten und deren bzw. dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter wählt. Daraus ergibt sich allerdings kein rechtlich verbindlicher Anspruch.
Als SPD-Abgeordnete setze ich mich eindeutig für die Erhaltung der Deutschen Bahn als integrierten Konzern im öffentlichen Eigentum ein
Es wird immer mehr Geld in die Bahn gepumpt, ohne dass sich qualitativ etwas geändert hat.