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Johann Saathoff
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Frage von Pascal O. •

Wann kommt das längst überfällige AfD Verbot? Welche Vor/Nachteile sehen Sie?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit. Danach sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei fest, ordnet es deren Auflösung an, verbietet die Gründung einer Ersatzorganisation und kann die Einziehung des Parteivermögens zu gemeinnützigen Zwecken aussprechen (§ 46 Absatz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Weiterhin verlieren Mitglieder des Deutschen Bundestages, die dieser Partei angehören, nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 des Bundeswahlgesetzes ihr Mandat.

Derzeit gibt es vor allem im Bundesrat Bestrebungen, ein Verfahren zu initiieren. Ich begrüße das. Ich würde aber auch einen Antrag des Bundestages unterstützen. Die Vor- und Nachteile eines solchen Verfahrens wurden in der Öffentlichkeit bereits ausgiebig diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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