Sehr geehrter Herr Dobrindt, sehen Sie in Manuel Ostermanns politischer Stimmungsmache unter Nutzung seines DPolG-Amts mögliche Verstöße gegen Neutralitäts- und Mäßigungspflichten von Beamten?
Manuel Ostermann nutzt seine Funktion als stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG zunehmend für politisch aggressive Botschaften zur Migrations- und Sicherheitspolitik. Seine Kommunikation wirkt weniger wie gewerkschaftliche Interessenvertretung, sondern wie strategische Kampagnenarbeit, die Angstbilder erzeugt, gesellschaftliche Gruppen gegeneinander stellt und staatliche Institutionen bewusst delegitimiert.
Weil er dabei sichtbar seinen Gewerkschaftstitel betont, entsteht der Eindruck, Polizei und DPolG unterstützten diese Zuspitzungen geschlossen. Das beschädigt das Vertrauen in eine politisch neutrale Polizei.
Für Beamte gelten jedoch Neutralitäts-, Mäßigungs- und Zurückhaltungspflichten (§§ 33–37 BeamtStG). Wenn ein Polizeibeamter gezielt politische Empörung erzeugt, grenzt dies aus Sicht vieler Beobachter an einen systematischen Pflichtverstoß.
Daher stellt sich die Frage, warum Politik und Dienstherren diesem Stil tatenlos zusehen und ob klare Konsequenzen notwendig wären

