Ein Funkrauchmelder ist kein Überwachungsinstrument, das permanent Daten an einen Dienstleister übermitteln würde.
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(...) Zutreffend werfen die von Ihnen genannten Funksensoren datenschutzrechtliche Fragen auf und Befürchtungen sind nicht unbegründet. Je häufiger diese Geräte Messwerte erheben und an möglicherweise unterschiedliche Stellen versenden, desto eher können Verhaltens- und Nutzungsprofile zu den in den Räumen lebenden Personen oder Familien erstellt werden, die wiederum Begehrlichkeiten z.B. bei kommerziellen Unternehmen wecken. (...)
(...) Aufwachsen. Im Hamburg müssen die personelle und technische Ausstattung der pädagogischen Einrichtungen verbessert werden. (...)
(...) ich teile Ihre Meinung nicht komplett. Ich finde es in Ordnung, dass (...)
(...) Insofern kann ich auch Ihre Empörung darüber nicht teilen, dass Mieter verklagt werden, die Rauchmelder nicht akzeptieren. (...)
(...) Ich persönlich begrüße die Rauchmelderpflicht. Somit können Menschenleben gerettet werden. (...)