Auf dem Bild ist mittig Delara mit verschränkten Armen vor einem neutralen Hintergrund zu sehen
Delara Burkhardt
SPD
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Delara Burkhardt von Reinhard G. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Sehr geehrte Frau Burkhardt,

was unternimmt die EU eigentlich in Bezug auf den CLOUD-Act der USA?

„Das Gesetz verpflichtet amerikanische Internet-Firmen und IT-Dienstleister, US-Behörden auch dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewährleisten, wenn die Speicherung nicht in den USA erfolgt. Umgekehrt können über diesen Weg auch ausländische Firmen Zugriff auf Daten erhalten, die von US-Konzernen im Ausland gespeichert werden. “ (Laut aktueller Wikipedia)

Besteht nicht EU-weit die Gefahr, dass sensible persönliche Daten Dritter in die Cloud von diversen US-Anbieten geladen werden? Und so ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt wird?

Wie könnte dem begegnet werden?

Viele Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Großmann,

danke für Ihre Fragen. Die USA sind selbstverständlich frei in der Entscheidung über ihre eigenen Gesetze. Allerdings stehen die US-Gesetze in Konflikt mit der EU-Grundrechtcharta und dem hier geltenden Recht im Bereich des Datenschutzes. Um diesen Rechtskonflikt aufzulösen, will die EU-Kommission ein Abkommen zum grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln zwischen der EU und den USA abschließen, das die Weitergabe von potentiellen Beweismitteln in die USA auf eine rechtssichere Grundlage stellen soll. Da es sich um ein internationales Abkommen handelt, kann das Europäische Parlament hierbei leider nicht mitverhandeln. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments müssen aber am Ende über das Abkommen abstimmen. Das Parlament kann also entweder zustimmen oder kann das Abkommen, sollte es einmal ausgehandelt sein, auch ablehnen. Die Verhandlungen über das Abkommen haben in den letzten Monaten nicht zuletzt wegen des Wechsels der US-Administration pausiert. Sie sollen nun bald wieder aufgenommen werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass der oben beschriebene Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Parallel wird derzeit auf EU-Ebene über eine Verordnung zur Herausgabe von elektronischen Beweismitteln zwischen den EU-Mitgliedstaaten verhandelt. Mit meinen Kolleg*innen im Europäischen Parlament setze ich mich für hohe Grundrechtsstandards in der Verordnung ein und wir wollen, dass die Ergebnisse dieser Verordnung dann wiederum als Grundlage für die Verhandlungen über das Abkommen mit den USA dienen.

Viele Grüße
Delara Burkhardt

 

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