Antwort 05.03.2026 von Dirk Kienscherf SPD
Die Präsidentin ist die höchste Repräsentantin der Bürgerschaft, sie vertritt das Parlament nach außen und steht an der Spitze der Bürgerschaftskanzlei.
Die Präsidentin ist die höchste Repräsentantin der Bürgerschaft, sie vertritt das Parlament nach außen und steht an der Spitze der Bürgerschaftskanzlei.
Volksinitiativen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Willensbildung. Sie sollten aber unabhängig von außereuropäischem Einfluss sein.
Jein. Auf jeden Fall ist es keine Entscheidung der Präsidentin, sondern der Bürgerschaft, ob/wie in der Volksgesetzgebung etwas geändert wird.
Die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung ist Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft und nicht des Senats. Deshalb steht es Frau Veit als Präsidentin der Bürgerschaft selbstverständlich frei, sich zu diesem und zu anderen parlamentarischen Themen öffentlich zu äußern.