Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Silke Gericke 2026
Antwort 05.03.2026 von Silke Gericke BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.

Silke Gericke 2026
Antwort 05.03.2026 von Silke Gericke BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Der Erhalt der Streuobstwiesen und alter Einzelbäume ist aus Sicht des Natur- und Artenschutzes von großer Bedeutung.

Portrait von Manuel Hagel
Antwort ausstehend von Manuel Hagel CDU
Portrait von Cem Özdemir
Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN