Antwort ausstehend von Silke Gericke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 05.03.2026 von Silke Gericke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.
Antwort ausstehend von Silke Gericke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 05.03.2026 von Silke Gericke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Erhalt der Streuobstwiesen und alter Einzelbäume ist aus Sicht des Natur- und Artenschutzes von großer Bedeutung.
Antwort ausstehend von Manuel Hagel CDU
Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN