Frage von Volker L. • 09.08.2025

Antwort ausstehend von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Inwiefern die erforderlichen Kriterien zur Ausweisung nunmehr von den Ihnen genannten Gebieten erfüllt sind, kann ich Ihnen aufgrund der fehlenden Zuständigkeit leider nicht mitteilen. Hier empfiehlt es sich, sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde - das Amt für Naturschutz des Landkreises Schaumburg - zu wenden.
Die Verbreitung invasiver Tier- und Pflanzenarten ist ein globales Phänomen. Die EU, aber auch Land und Bezirke haben entsprechende Strategien erarbeitet.