Bundestag - Fragen & Antworten

Frauke Heiligenstadt
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD
Portrait von Adis Ahmetović
Antwort 14.01.2026 von Adis Ahmetović SPD

Die Aufbewahrungsfristen für Belege wurden auf zehn Jahre verlängert werden, damit die Ermittlungen auch langfristig fortgeführt werden können.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Wenn Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus weiterhin im Beamtenstatus hoheitlich tätig bleiben, können sie die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, da sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Werden sie jedoch mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen anschließend eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, beispielsweise in der Privatwirtschaft, auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente erhalten.