Frage von Laura R. • 16.07.2026
Frage von Eva-Maria S. • 16.07.2026
Frage von Eva-Maria S. • 16.07.2026
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Frage von Wolfgang M. • 16.07.2026
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Antwort 16.07.2026 von Lina Seitzl SPD
Zunächst ist eine wichtige Klarstellung notwendig: Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt grundsätzlich eigenständig krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt in dieser Zeit die Bundesagentur für Arbeit. Die neue Regelung führt daher nicht dazu, dass Menschen unmittelbar nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.
