Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von David Mandrella
Antwort ausstehend von David Mandrella SPD
Portrait von Susanne Hierl
Antwort ausstehend von Susanne Hierl CSU
Portrait von Peter Boehringer
Antwort ausstehend von Peter Boehringer AfD
Portrait von Lina Seitzl
Antwort 16.07.2026 von Lina Seitzl SPD

Zunächst ist eine wichtige Klarstellung notwendig: Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt grundsätzlich eigenständig krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt in dieser Zeit die Bundesagentur für Arbeit. Die neue Regelung führt daher nicht dazu, dass Menschen unmittelbar nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.