Antwort 23.10.2026 von Steffen Bilger CDU
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundesministerium für Verkehr per E-Mail an buergerinfo@bmv.bund.de.
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Von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) wurden keine Weisungen hinsichtlich der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) im Falle von Täuschungshandlungen in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung gemacht.

Die LKW-Führerscheine können in der Regel die Gemeinden finanzieren.