Wir sind stolz, dass wir gemeinsam mit anderen Kritikern einen massiven Druck gegen das "Überwachungsgesetz" aufbauen konnten.
Die von Ihnen angesprochene Neuauszählung kann nur dann erfolgen, wenn tatsächlich ein Wahlfehler vorliegt, also Stimmen einer Partei – hier des BSW – fälschlicherweise nicht gezählt wurden. Der Wahlprüfungsausschuss ist um rasche und transparente Aufklärung bemüht und hat die Wahlleitungen und Wahlbehörden um Stellungnahmen zu den Vorwürfen des BSW gebeten. Die Einschätzung der Wahlleitungen wurde auch an das BSW mit der Bitte um Erwiderung weitergeleitet.
Die Fragen rund um die Bundestagswahl und mögliche Neuauszählungen liegen derzeit beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages
Der Wahlprüfungsausschuss hat Anfang Dezember 2025 eine Beschlussempfehlung gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 getroffen.
Die Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleitungen sowie die Erwiderung des BSW werden noch ausgewertet.
