Wie werden Sie angesichts der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ergebnisses der letzten Bundestagswahlen in der Frage der Neuauszählung der Stimmen abstimmen? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung!
Bei der letzten Bundestagswahl verpasste das BSW die 5%-Hürde um äußerst knappe 0,019% bzw. um ca. 9.500 Stimmen und ist damit aktuell im Bundestag nicht vertreten. Inzwischen mehren sich die Hinweise auf systematische Zählfehler zu Lasten des BSW, dennoch steht eine Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags immer noch aus. Inzwischen fordern auch unabhängige Experten eine Neuauszählung.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zur möglichen Neuauszählung der Stimmen nach der Bundestagswahl auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Ihre Sorge um die Integrität des Wahlverfahrens kann ich nachvollziehen. Im demokratischen Rechtsstaat kommt es ganz entscheidend darauf an, dass die Stimmabgabe als zentrales Mitbestimmungselement korrekt ausgeübt werden kann. Dazu gehört insbesondere, dass jede Stimme zählt und gezählt wird.
Die von Ihnen angesprochene Neuauszählung kann nur dann erfolgen, wenn tatsächlich ein Wahlfehler vorliegt, also Stimmen einer Partei – hier des BSW – fälschlicherweise nicht gezählt wurden. Der Wahlprüfungsausschuss ist um rasche und transparente Aufklärung bemüht und hat die Wahlleitungen und Wahlbehörden um Stellungnahmen zu den Vorwürfen des BSW gebeten. Die Einschätzung der Wahlleitungen wurde auch an das BSW mit der Bitte um Erwiderung weitergeleitet.
Die Stellungnahmen der Wahlleitungen und die Erwiderung des BSW werden derzeit ausgewertet. Wenn diese Vorprüfung abgeschlossen ist, wird der Wahlprüfungsausschuss entscheiden, ob Wahlfehler vorliegen, die eine Neuauszählung der Bundestagswahl rechtfertigen. Diese Entscheidung gilt es nun abzuwarten. Zugleich beraten wir, wie das Wahlprüfungsverfahren insgesamt beschleunigt werden kann, damit zeitnah nach einer Bundestagswahl Klarheit besteht, ob Wahlfehler vorlagen, die gegebenenfalls eine Neuauszählung oder Neuwahl erfordern.
Sehr geehrter Herr S., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

