Wie werden Sie angesichts der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ergebnisses der letzten Bundestagswahlen in der Frage der Neuauszählung der Stimmen abstimmen? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung!
Bei der letzten Bundestagswahl verpasste das BSW die 5%-Hürde um äußerst knappe 0,019% bzw. um ca. 9.500 Stimmen und ist damit aktuell im Bundestag nicht vertreten. Inzwischen mehren sich die Hinweise auf systematische Zählfehler zu Lasten des BSW, dennoch steht eine Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags immer noch aus. Inzwischen fordern auch unabhängige Experten eine Neuauszählung.
Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Prüfung der Wahleinsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Deutschen Bundestag. Wir vertrauen als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf dieses bewährte Verfahren. So gab es in der vergangenen Legislaturperiode infolge der Prüfungen des Ausschusses eine Neuwahl in einigen Teilen Berlins, wo Wahlfehler in mandatsrelevanter Größenordnung festgestellt wurden.
Uns ist bewusst, dass eine sorgfältige und transparente Prüfung der Ordnungsgemäßheit einer Wahl für eine Demokratie essenziell ist. Entsprechend hat der Wahlprüfungsausschuss auch den vom BSW vorgetragenen Sachverhalt - unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bundes- und Landeswahlleiter*innen - sorgfältig geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass keine mandatsrelevanten Wahlfehler erkennbar sind.
Der Wahlprüfungsausschuss hat dementsprechend Anfang Dezember 2025 eine Beschlussempfehlung gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 getroffen. Das Plenum des Deutschen Bundestag, wo letzten Endes über die Neuauszählung entschieden wird, ist der Empfehlung am 18. Dezember 2025 mit deutlicher Mehrheit gefolgt.
Mit besten Grüßen
Team Haßelmann

