Den wiederholt durch die Partei BSW geäußerten Vorwurf, der Wahlprüfausschuss würde zu langsam arbeiten und Dinge verschleppen, weisen wir entschieden zurück. Der Wahlprüfausschuss hat diese Legislatur bereits einige Einsprüche bearbeitet und die Empfehlungen dem Bundestag zum Beschluss zugeleitet.
Die von Ihnen angesprochene Neuauszählung kann nur dann erfolgen, wenn tatsächlich ein Wahlfehler vorliegt, also Stimmen einer Partei – hier des BSW – fälschlicherweise nicht gezählt wurden. Der Wahlprüfungsausschuss ist um rasche und transparente Aufklärung bemüht und hat die Wahlleitungen und Wahlbehörden um Stellungnahmen zu den Vorwürfen des BSW gebeten. Die Einschätzung der Wahlleitungen wurde auch an das BSW mit der Bitte um Erwiderung weitergeleitet.
Es ist Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses, alle Einsprüche, Stellungnahmen und Erwiderungen sorgfältig zu prüfen.
Sowohl die Bundeswahlleiterin als auch die Wahlleitungen in den 16 Ländern sind in ihren Stellungnahmen zu dem Schluss gekommen, dass bei der Bundestagswahl 2025 von systematischen Wahlfehlern nicht gesprochen werden kann.
Ich darf Sie um Verständnis bitten, dass eine sorgfältige Prüfung Zeit in Anspruch nimmt, und versichere Ihnen, dass das Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt und Priorität behandelt wird.
