Nach dem Versorgungsausgleich sind die Rentenanwartschaften der Ex-Partner grundsätzlich eigenständig und können nicht mehr dem Ex-Partner übertragen werden. Davon sieht das Gesetz eine Ausnahme vor:
Weder ich noch die SPD möchten Ärztinnen/Ärzte oder Patientinnen/Patienten „unter Generalverdacht“ stellen. Die ärztliche Therapiefreiheit und die Patient*innenautonomie sind für uns zentrale Werte.
Pauschale Aussagen zur Migration sind gefährlich und fördern Spaltung. Ich setze mich für Integration, Bildung und soziale Teilhabe ein.
Für Selbstständige ist bereits im Kooperationsvertrag geregelt, dass sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, sofern sie keine eigene Altersvorsorge betreiben.
Die Aktivrente soll einen positiven Anreiz für längeres Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaussetzen. Insofern greift sie erst, wenn diese Grenze überschritten wurde.
