Letztlich wurde dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der CDU/CSU und der AfD selbst(!) beschlossen.
Der Entschließungsantrag ist kein Instrument der Ausgrenzung, sondern ein politisches Signal. Ihn als verfassungsrechtlichen Akt umzudeuten, verzerrt die Wirklichkeit und trägt nicht zur sachlichen Klärung bei.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Die Formulierung, eine Partei sei „unser politischer Gegner“, ist als politische Wertung im Rahmen der parlamentarischen Auseinandersetzung zu verstehen – nicht als formeller Statusakt des Verfassungsorgans Bundestag gegenüber einer Partei.
Ich persönlich bin für ein Böllerverbot und dafür, dass die zuständigen Kommunen und Städte konsequent sogenannte Böllerverbotszonen nach (§ 24 1. SprengV) umsetzen.
