Das bedeutet für mich, daß ich nach 48 Jahren Vollzeitarbeit mit einer vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Baujahr 1960 nicht in den Genuss komme. Richtig?
Sehr geehrte Frau P.,
die Aktivrente soll einen positiven Anreiz für längeres Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaussetzen. Insofern greift sie erst, wenn diese Grenze überschritten wurde. Dass es im Einzelfall sehr unterschiedliche Versicherungszeiten geben dürfte, liegt auf der Hand. Klar ist aber auch, dass sich längere Versicherungszeiten in der Anzahl der Rentenpunkte widerspiegeln und damit positiv auf die Rentenhöhe wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

