Die von Ihnen angesprochene Neuauszählung kann nur dann erfolgen, wenn tatsächlich ein Wahlfehler vorliegt, also Stimmen einer Partei – hier des BSW – fälschlicherweise nicht gezählt wurden. Der Wahlprüfungsausschuss ist um rasche und transparente Aufklärung bemüht und hat die Wahlleitungen und Wahlbehörden um Stellungnahmen zu den Vorwürfen des BSW gebeten. Die Einschätzung der Wahlleitungen wurde auch an das BSW mit der Bitte um Erwiderung weitergeleitet.
Die Fragen rund um die Bundestagswahl und mögliche Neuauszählungen liegen derzeit beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages
Es ist Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses, alle Einsprüche, Stellungnahmen und Erwiderungen sorgfältig zu prüfen.
Sowohl die Bundeswahlleiterin als auch die Wahlleitungen in den 16 Ländern sind in ihren Stellungnahmen zu dem Schluss gekommen, dass bei der Bundestagswahl 2025 von systematischen Wahlfehlern nicht gesprochen werden kann.
