
Antwort ausstehend von Marvin Schulz CDU

Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten unterliegen der vollen Einkommensteuer wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch, ohne feste prozentuale Versteuerung – die Steuer hängt vom individuellen Gesamteinkommen und Progressionssätzen ab.
Bitte wenden Sie sich für Ihre Frage direkt an die besagte Stiftung.