Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, wird man die Altersgrenze ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr anpassen. Das ist eine sinnvolle Lösung zur Sicherung der Rente.
Die konkrete Ausgestaltung der im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vereinbarten Maßnahmen, auf die Sie Bezug nehmen, wird in einem kommenden Gesetzgebungsverfahren zu klären sein.
Insgesamt kommt es aus meiner Sicht darauf an, die Finanzierung der Rente langfristig zu sichern, ohne die soziale Gerechtigkeit aus dem Blick zu verlieren. Eine Kopplung an die Lebenserwartung kann dabei ein sinnvoller Baustein sein, sie muss aber mit einem verlässlichen Rentenniveau, einer guten Absicherung für gesundheitlich belastete Beschäftigte und einer solidarischen Finanzierung verbunden werden.
