
In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir ausführlich und sachlich über den in der letzten Legislaturperiode avisierten Gruppenantrag diskutiert, der auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD abzielt und dabei sowohl die Rechtslage als auch den politischen Kontext fundiert und ausführlich abgewogen. Die überragende Mehrheit unserer Fraktion hat sich anschließend gegen einen Beitritt zum Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD entschieden.


Ob und wann es zu einem Verbotsantrag im Bundestag kommt, hängt daher auch von der Haltung unserer zukünftigen Koalitionspartner ab.

Auch wenn nun die neue Wahlperiode begonnen hat, hat sich in meinen Augen die Sachlage noch nicht entscheidend geändert. Insbesondere ein aktuelles Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD liegt noch nicht vor.

Ich unterstütze auch im neuen Deutschen Bundestag ein Verbot der AfD