Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Tilman Kuban
Antwort von Tilman Kuban
CDU
• 08.04.2025

Wenn jemand zum wiederholten Mal zumutbare Jobangebote ablehnt – also solche, die den Fähigkeiten, der Gesundheit und der Zumutbarkeit entsprechen – dann ist es aus meiner Sicht richtig, dass das auch harte Konsequenzen hat.

Portrait von Johann Wadephul
Antwort von Johann Wadephul
CDU
• 07.04.2025

Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.

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