

Wenn jemand zum wiederholten Mal zumutbare Jobangebote ablehnt – also solche, die den Fähigkeiten, der Gesundheit und der Zumutbarkeit entsprechen – dann ist es aus meiner Sicht richtig, dass das auch harte Konsequenzen hat.

Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.


Die Zustimmung steht im Widerspruch zum Erfurter Programm. Auf dem nächsten Bundesparteitag in Chemnitz gibt es dazu Klärungsbedarf.