Wir brauchen erstens eine faire Lösung für körperlich anstrengende Berufe und zweitens eine Übergangsfrist für langjährig Beschäftigte.
Krankengeschichten wie die Ihre zeigen, dass die neuen Regelungen an den therapeutischen Notwendigkeiten vieler Patientinnen und Patienten vorbei gehen. Deshalb mache ich mich dafür stark, dass Patienten, die schon länger erfolgreich auf bestimmte Cannabis-Präparate und auch auf -Blüten eingestellt sind, als Bestandsfälle auch weiterhin diese verordnet und über ihre GKV abgerechnet bekommen können.
Die frühere Rechtslage begründete keinen Anspruch auf Cannabisblüten nach dem Scheitern anderer Cannabispräparate.
Sehr geehrter Herr T.,
Ihre Fragestrategie ist leicht durchschaubar. Aus Kontakten, Kritik und Medienberichten wird noch keine rechte Steuerung der Union.
