Wir werden das Thema weiterhin kritisch begleiten und setzen uns für eine realitätsnahe, patientenorientierte Politik beim Thema Medizinalcannabis ein.
Die Aufnahme des Kriteriums „medizinisch begründet“ in § 3 MedCanG dient der Klarstellung, dass Cannabis – wie jedes andere hochwirksame Arzneimittel – nur auf Grundlage einer ärztlich fundierten Indikation verschrieben werden darf.
Genau deshalb setzt sich die Bundesregierung – gemeinsam mit internationalen Partnern – dafür ein, dass medizinische Evakuierungen weiterhin stattfinden können. Deutschland hat mehrfach Kinder und besonders schwer Verletzte aufgenommen und medizinisch versorgt, und wir stehen bereit, das auch weiterhin zu tun.
Es geht nur um sehr wenige, sehr genau umrissene Fälle, in denen es künftig grundsätzlich möglich sein soll, alle Unterstützungsleistungen zu streichen: Das soll nach dem aktuell vorliegenden Plan Menschen betreffen, die keinerlei Mitwirkungswillen zeigen. Aber – und das ist für mich eine wichtige Einschränkung – auch bei diesen Menschen wird es eine Härtefallregelung geben.
Die SPD spricht sich seit Jahren dafür aus, die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten und vergleichbaren Vorsorgeformen zu beenden.
Artikel 102 GG ist eindeutig.
