Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Karsten B. •

Wie bewerten Sie, dass der Gesetzentwurf zum MedCanG mit § 3 („medizinisch begründet“) faktisch eine neue Strafbarkeit für Ärzt:innen schafft? Werden Sie sich für eine Änderung einsetzen?

Im Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Kabinettsbeschluss vom 8.10.2025) soll § 3 MedCanG um die Formulierung „wenn seine Anwendung medizinisch begründet ist“ ergänzt werden.

Da § 25 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG Verstöße gegen § 3 unter Strafe stellt, würde diese Änderung erstmals dazu führen, dass eine Verschreibung ohne „medizinische Begründung“ strafbar wäre.

Das schafft ein erhebliches Risiko für Ärzt:innen, die Patient:innen mit chronischen Schmerzen oder psychischen Erkrankungen behandeln, und könnte eine Abschreckungswirkung entfalten.

Halten Sie diese Verschärfung für vereinbar mit dem Ziel einer liberaleren, patientenorientierten Cannabispolitik? Wird Ihre Fraktion im Bundestag auf eine Streichung oder Präzisierung dieses Passus drängen?

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Liebe Frau B.

vielen Dank für Ihre Zuschrift. 

Grundsätzlich finden wir den verpflichtenden persönlichen Erstkontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt sowie die regelmäßige Wiedervorstellung nachvollziehbar. Das weiterhin geltende Kriterium der Austherapiertheit, die vor einer Verschreibung sehr detailliert nachgewiesen werden muss, betrachten wir allerdings kritisch. Wir sehen in den Vorschlägen weniger eine konstruktive Antwort auf bestehende Versorgungsdefizite als vielmehr einen politischen Rückschritt, der unter dem Deckmantel vermeintlichen Missbrauchs auf dem Rücken der Cannabis-Patient:innen ausgetragen wird. 

Die pauschale Gleichsetzung von medizinischem Cannabis und nicht-medizinischem Cannabiskonsum ist ganz offensichtlich Grundlage des Gesetzentwurfes der Koalition, sachlich aber aus unserer Sicht in keiner Weise gerechtfertigt. Des Weiteren bewerten wir kritisch, dass sich der Gesetzesentwurf ausschließlich auf Cannabis bezieht und andere – viel gefährlichere Medikamente mit hohem Abhängigkeitspotential – völlig außer Acht lässt.

Aus unserer Sicht braucht es zweierlei: eine nüchterne, evidenzbasierte Diskussion zur Verschreibungs- und Versorgungspraxis von Medikamenten jeglicher Art sowie vor allem eine Stärkung der Versorgungsstrukturen. Was es nicht braucht, ist deren Einschränkung. 

Wir werden das Thema weiterhin kritisch begleiten und setzen uns für eine realitätsnahe, patientenorientierte Politik beim Thema Medizinalcannabis ein.

Viele Grüße

Team Dröge 

 

 

 

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