Ungleichbehandlung von freiwillig Versicherten in der GKV durch Doppelverbeitragung. Welche Position vertreten Sie als Sozialdemokrat?
Sehr geehrter Herr Droßmann,
viele Bürgerinnen und Bürger, die eine Direktversicherung oder Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben – auch bereits vor 2004 – müssen bei der Auszahlung erneut volle Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, wenn sie freiwillig in der GKV versichert sind. Dies betrifft auch Fälle, in denen die Vorsorge bereits aus versteuertem und verbeitragtem Einkommen finanziert wurde.
Diese sogenannte „Doppelverbeitragung“ geht auf das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2003 zurück und hat für viele Betroffene erhebliche finanzielle Nachteile zur Folge.
Wie stehen Sie persönlich zu dieser Regelung, und setzen Sie sich dafür ein, dass die Doppelverbeitragung abgeschafft oder abgemildert wird, um die private Altersvorsorge gerechter zu gestalten?
Mit freundlichen Grüßen
Martin W.
Sehr geehrter Herr. W.
vielen Dank für Ihre Frage. Die SPD spricht sich seit Jahren dafür aus, die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten und vergleichbaren Vorsorgeformen zu beenden. Mit dem seit 2020 geltenden Freibetrag wurde ein erster Schritt zur Entlastung umgesetzt. Weitere Reformen des Beitragsrechts – inklusive der Frage der Doppelverbeitragung – werden innerhalb der SPD und im Bundestag weiter beraten.
Ich erlebe in vielen Gesprächen, wie belastend diese Regelung für Rentnerinnen und Rentner ist, die ihr Leben lang vorgesorgt haben. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir in der SPD weiter an einer gerechteren Lösung arbeiten. Ich selbst bin in diesem Themenfeld nicht federführend, unterstütze aber das Ziel, Menschen im Ruhestand spürbar zu entlasten und ihre Lebensleistung ernst zu nehmen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gern an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Falko Droßmann

