Ungleichbehandlung von freiwillig Versicherten in der GKV durch Doppelverbeitragung. Welche Position vertreten Sie als Sozialdemokrat?
Sehr geehrter Herr Droßmann,
viele Bürgerinnen und Bürger, die eine Direktversicherung oder Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben – auch bereits vor 2004 – müssen bei der Auszahlung erneut volle Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, wenn sie freiwillig in der GKV versichert sind. Dies betrifft auch Fälle, in denen die Vorsorge bereits aus versteuertem und verbeitragtem Einkommen finanziert wurde.
Diese sogenannte „Doppelverbeitragung“ geht auf das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2003 zurück und hat für viele Betroffene erhebliche finanzielle Nachteile zur Folge.
Wie stehen Sie persönlich zu dieser Regelung, und setzen Sie sich dafür ein, dass die Doppelverbeitragung abgeschafft oder abgemildert wird, um die private Altersvorsorge gerechter zu gestalten?
Mit freundlichen Grüßen
Martin W.