Ein Einschreiten setzt allerdings voraus, dass ich in der Sitzung tatsächlich Kenntnis von dem Verhalten erlange. Dies war in dem von Ihnen angesprochenen Fall in der konstituierenden Sitzung nicht der Fall. Ich habe das Tuch nicht bemerkt. Vielmehr wurde ich erst durch anschließende Presseberichterstattung und Äußerungen in den Sozialen Medien auf den Vorfall aufmerksam gemacht.
Eine bundesweite Einführung von zwei Sprachen ab der ersten Klasse fällt in Deutschland in die Zuständigkeit der Länder. Die Kultusministerkonferenz sieht Fremdsprachenunterricht aktuell meist ab Klasse 3 vor, nur in einzelnen Modellprojekten beginnt er bereits früher.
Was die Äußerungen von Friedrich Merz betrifft, empfehle ich Ihnen, sich direkt an ihn zu wenden. Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen: Die Achtung und Stärkung des internationalen Strafrechts sind unverzichtbare Bestandteile einer gerechten und friedlichen Weltordnung.
Das ist nicht nur eine Frage der nationalen Glaubwürdigkeit, sondern auch der internationalen Gerechtigkeit und am Ende ein Faktor von Verlässlichkeit und langfristiger Stabilität weltweit, auf die wir alle angewiesen sind.
