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Gleichzeitig gibt es Lebenssituationen und gewachsene Bindungen an mehrere Staaten, in denen eine doppelte Staatsangehörigkeit angemessen sein kann. Deshalb habe ich mich nie für ein ausnahmsloses Verbot ausgesprochen.
Das ist der Grund, warum ich für die Beendigung der doppelten Staatsbürgerschaft bin.
Ja, seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 gibt es keine Beschränkungen mehr für das Behalten oder die Annahme ausländischer Staatsangehörigkeiten.
Mehrfachstaatsangehörigkeiten und Turboeinbürgerungen entwerten dieses Bekenntnis.
Hinsichtlich der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit hängt vieles von den nationalen Regelungen und den individuellen Umständen ab.