
Grundsätzlich müssen im Rahmen des Aufenthaltsrechts richtige und vollständige Angaben bei der Visa-Beantragung gemacht werden.
Grundsätzlich müssen im Rahmen des Aufenthaltsrechts richtige und vollständige Angaben bei der Visa-Beantragung gemacht werden.
Für die doppelte Staatsbürgerschaft gibt es seit der Reform im letzten Jahr von deutscher Seite keine Einschränkungen mehr - egal ob man als Kind ausländischer Eltern in Deutschland aufwächst, sich als Migrant:in in Deutschland einbürgern lässt oder als Deutsche/r im Ausland eine weitere Staatsbürgerschaft annimmt.
Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.
Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.
Abschiebungen oder der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist nach geltendem Recht in solchen Fällen nicht möglich.