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Für die Beantwortung würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt zu einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin mit Expertise im türkischen Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen
Ja, das ist möglich. Seit letztem Jahr ist die Mehrfachstaatsangehörigkeit generell ermöglicht worden.
Bitte senden Sie meinem Team hierzu eine kurze Nachricht per E-Mail, damit wir Ihnen die entsprechende dienstliche Adresse weiterleiten können.
Grundsätzlich müssen im Rahmen des Aufenthaltsrechts richtige und vollständige Angaben bei der Visa-Beantragung gemacht werden.
Für die doppelte Staatsbürgerschaft gibt es seit der Reform im letzten Jahr von deutscher Seite keine Einschränkungen mehr - egal ob man als Kind ausländischer Eltern in Deutschland aufwächst, sich als Migrant:in in Deutschland einbürgern lässt oder als Deutsche/r im Ausland eine weitere Staatsbürgerschaft annimmt.