Antwort 01.06.2026 von Thorsten Frei CDU
Mehrfachstaatsangehörigkeiten und Turboeinbürgerungen entwerten dieses Bekenntnis.
Mehrfachstaatsangehörigkeiten und Turboeinbürgerungen entwerten dieses Bekenntnis.
Hinsichtlich der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit hängt vieles von den nationalen Regelungen und den individuellen Umständen ab.
In Bezug auf den Beamtenstatus gibt es keine Einschränkungen bei der Mehrstaatigkeit.
Ich persönlich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich die letztes Jahr von der Ampel-Regierung verantwortete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts für fragwürdig halte
Das ist das gute Recht der Union, so eine Position zu vertreten. Ich halte diese Position aber für grundlegend falsch.