Antwort 28.07.2026 von Hakan Demir SPD
Ja, seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 gibt es keine Beschränkungen mehr für das Behalten oder die Annahme ausländischer Staatsangehörigkeiten.
Ja, seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 gibt es keine Beschränkungen mehr für das Behalten oder die Annahme ausländischer Staatsangehörigkeiten.
Mehrfachstaatsangehörigkeiten und Turboeinbürgerungen entwerten dieses Bekenntnis.
Hinsichtlich der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit hängt vieles von den nationalen Regelungen und den individuellen Umständen ab.
In Bezug auf den Beamtenstatus gibt es keine Einschränkungen bei der Mehrstaatigkeit.
Ich persönlich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich die letztes Jahr von der Ampel-Regierung verantwortete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts für fragwürdig halte