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Ob es künftig zu einem eigenen Gesetzgebungsverfahren zum Thema Mischkonsum kommen wird, kann ich heute nicht sagen. Sollte die Bundesregierung jedoch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wird sich der Deutsche Bundestag wie in jedem anderen Gesetzgebungsverfahren damit befassen.
Diese Entschließung steht außerhalb eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Sie ist weder Bestandteil des MedCanG noch führt sie automatisch zu Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung. Ob und in welcher Form die Bundesregierung daraus konkrete Vorschläge entwickelt, bleibt abzuwarten.
Ich halte den aktuellen THC-Grenzwert für zu niedrig