Bekifft andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, geht gar nicht!
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Ein gerichtsfester Nachweis, der rechtliche Relevanz hat, sollte idealerweise auf Methoden beruhen, die entweder den freien Anteil an THC direkt messen oder andere Parameter berücksichtigen, die die tatsächliche Wirkung und den Konsum reflektieren. Trotzdem ist der Bluttest nach wie vor eine der gängigsten Methoden, da er relativ einfach und breit verfügbar ist.
Ob es künftig zu einem eigenen Gesetzgebungsverfahren zum Thema Mischkonsum kommen wird, kann ich heute nicht sagen. Sollte die Bundesregierung jedoch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wird sich der Deutsche Bundestag wie in jedem anderen Gesetzgebungsverfahren damit befassen.
Der Bundesrat hat eine Entschließung zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr gefasst. Diese Empfehlung richtet sich ausschließlich auf den Straßenverkehr und fordert die Bundesregierung auf, die Auswirkungen des Mischkonsums wissenschaftlich zu untersuchen und in eine Novellierung des StVG münden zu lassen.
Diese Entschließung steht außerhalb eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Sie ist weder Bestandteil des MedCanG noch führt sie automatisch zu Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung. Ob und in welcher Form die Bundesregierung daraus konkrete Vorschläge entwickelt, bleibt abzuwarten.
Das Cannabisgesetz ist für mich ein richtiger und längst überfälliger Schritt weg von der gescheiterten Verbotspolitik hin zu einem regulierten, entkriminalisierten Umgang, der gesellschaftliche Realitäten anerkennt und Konsument*innen schützt.