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Falko Droßmann
SPD
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Frage von Norbert R. •

Die Grünen verlangen mit d. Antrag 21/226 d. verkürzten Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstituten zu verlängern, um Steuerhinterziehungen via CumCum-Deals aufzuklären. Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen mit Cum-Cum-Geschäften ein wichtiges Thema an, das innerhalb der SPD kritisch diskutiert wird.

Da ich nicht Mitglied im Finanzausschuss bin und das Thema nicht zu seinen fachpolitischen Schwerpunkten gehört, war er in die inhaltlichen Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht direkt eingebunden. Gleichwohl verfolge ich die Entwicklungen und Debatten aufmerksam.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der entsprechenden Sitzung des Finanzausschusses am 4. Juni 2025 gegen den Antrag der Grünen gestimmt, der eine weitere Fristverlängerung für die Aufarbeitung von Cum-Cum-Fällen forderte. Grund dafür ist, dass bereits die Ampel-Koalition wichtige Maßnahmen ergriffen hat, um Ermittlungen zu ermöglichen. Die Aufbewahrungsfrist wurde bereits um ein Jahr verlängert und Belege aus laufenden Ermittlungsverfahren dürfen nicht vernichtet werden.

Uns ist bewusst, dass das Thema in der Öffentlichkeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wird, insbesondere weil es um Steuergerechtigkeit und das Vertrauen in den Rechtsstaat geht.  Das Thema bleibt wichtig und wird von den zuständigen Fachpolitiker*innen weiter eng begleitet.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch jederzeit direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen 

Falko Droßmann

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