Frage von Martin K. • 23.07.2025

Antwort ausstehend von Nicolas Zippelius CDU
Die Rechtsgrundlage für niedrigschwellige ordnungsleitende Maßnahmen bzw. Bitten um Mäßigung in Ton und Umgang folgen aus der Sitzungsleitung durch die Bundestagspräsidentin bzw. Vizepräsidentin gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Ich trete für eine umfassende Reform des Strafrechts ein: Jede Form der Verherrlichung faschistischer Gewalt in Film, Fernsehen und Internet muss unter Strafe gestellt werden.