Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, Gelder aus veranschlagten aber nicht benötigten Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie in Klimaschutz und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden.

Er wurde mit den Stimmen der Fraktionen der Regierungskoalition angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 382 Abgeordnete für den Entwurf. 283 Abgeordnete stimmten dagegen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
382
Dagegen gestimmt
283
Enthalten
0
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Yasmin FahimiYasmin FahimiSPD42 - Stadt Hannover II Nicht beteiligt
Portrait von Kaweh MansooriKaweh MansooriSPD183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Robin MesaroschRobin MesaroschSPD295 - Zollernalb - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian HartmannSebastian HartmannSPD97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar AndresDagmar AndresSPD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Macit KaraahmetogluMacit KaraahmetoğluSPD265 - Ludwigsburg Nicht beteiligt
Portrait von Melanie WeglingMelanie WeglingSPD184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Tina RudolphTina RudolphSPD190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Nina ScheerNina ScheerSPD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Dagmar Schmidt, MdB (2017)Dagmar SchmidtSPD172 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Nicht beteiligt
Portrait von Mathias SteinMathias SteinSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Jörg Nürnberger, MdB, PressefotoJörg NürnbergerSPD239 - Hof Dafür gestimmt
Roter Hintergrund, schwarz-weiß Portrait von Derya Türk-NachbaurDerya Türk-NachbaurSPD286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Natalie PawlikNatalie PawlikSPD177 - Wetterau I Dafür gestimmt
Portrait von Carlos KasperCarlos KasperSPD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait Holger BeckerHolger BeckerSPD191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD35 - Rotenburg I - Heidekreis Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen CoßeJürgen CoßeSPD128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Kevin KühnertKevin KühnertSPD81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt

Das „Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ hat zum Inhalt, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) übertragen werden. Dieser wurde 2010 unter anderem aus Mitteln des Emissionshandels aufgelegt, um die Umsetzung der Energiewende zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mittel für „klima- und transformationspolitische“ Vorhaben einzusetzen.

Damit wird laut Antrag an der schon 2020 „im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“ angeknüpft. Das sei notwendig, um die „pandemiebedingte Notsituation“ zu überwinden.

Bislang waren für den EKF etwa 42,6 Milliarden Euro an Zuweisungen für das Jahr 2021 vorgesehen. Dieser Betrag soll nun auf 102,6 Milliarden Euro steigen. Die Ermächtigung zur Aufnahme von zum Haushaltsausgleich notwendigen Krediten in Höhe von insgesamt 240 Milliarden Euro bleibt davon unberührt.

Mit eigenen Änderungsanträgen ergänzten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die betreffenden Haushaltspositionen um Erklärungen dazu, wie die übertragenen Mittel verwendet werden sollen. Konkret ginge es um eine „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und die „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“.

Zur Umsetzung der Maßnahmen sollen in den betreffenden Bundesministerien und im Bundestag 148 neue Stellen entstehen.

Im Vorfeld wurde der Nachtragshaushalt unter anderem vom Bundesrechnungshof scharf kritisiert. Er sei unter Umständen verfassungswidrig. Ausnahmen von der in Artikel 115 des Grundgesetzes festgeschriebenen Schuldenbremse seien demnach nur zur Reaktion auf akute, plötzlich auftretende Krisen möglich. Eine solche sei durch den Klimawandel als dauerhafte Herausforderung nicht unbedingt gegeben. Die Nutzung der Notlagenkrediten dürfe nur ein letztes Mittel sein, nachdem andere Rücklagen ausgeschöpft wurden.

Dieser Einschätzung schloss sich unter anderem die Unionsfraktion an. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt äußerte im Vorfeld, dass es sich um einen „dreisten Versuch der Ampel“ handle, „die Schuldenbremse zu betrügen“.

Im Dezember kritisierte  Gesine Lötzsch (DIE LINKE) den Haushaltsentwurf in der Plenardebatte.  Sie bezeichnete die Umschichtung der Gelder als „Täuschungsmanöver“, das nur einen einzigen Grund habe: „Sie brauchen dringend Geld, und Sie wollen nicht die Steuern für die Vermögenden erhöhen.“

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, äußerte vor der Abstimmung, dass der Preis für die Unterstützung von Politikvorhaben durch die Grünen sei, „dass die Soziale Marktwirtschaft vor allem ökologisch umgebaut werden müsse. Es sei unklar, was dann für versprochene Entlasungen für kleine und mittlere Einkommen übrig bleibe.

Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 382 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 283 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 71 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.