Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stefan HeckStefan HeckCDU/CSU171 - Marburg Dagegen gestimmt
Foto Dirk HeidenblutDirk HeidenblutSPD119 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Peter HeidtPeter HeidtFDP177 - Wetterau I Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild HeilMechthild HeilCDU/CSU198 - Ahrweiler Dagegen gestimmt
Frauke HeiligenstadtFrauke HeiligenstadtSPD52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.Thomas HeilmannCDU/CSU79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dagegen gestimmt
Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-NordGabriela HeinrichSPD244 - Nürnberg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Linda HeitmannLinda HeitmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Porträt Matthias Helferich, MdBMatthias Helferichfraktionslos143 - Dortmund II Dagegen gestimmt
Portrait von Mark HelfrichMark HelfrichCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin Helling-PlahrKatrin Helling-PlahrFDP138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang HellmichWolfgang HellmichSPD146 - Soest Dafür gestimmt
Kathrin Henneberger im BundestagKathrin HennebergerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Anke HennigAnke HennigSPD38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Susanne Hennig-WellsowSusanne Hennig-WellsowDIE LINKE.193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Nicht beteiligt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Marc HenrichmannMarc HenrichmannCDU/CSU127 - Coesfeld - Steinfurt II Dagegen gestimmt
Portrait von Markus HerbrandMarkus HerbrandFDP92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Torsten HerbstTorsten HerbstFDP159 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard HerrmannBernhard HerrmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait lächelnd in schwarz-weißNadine HeselhausSPD126 - Borken II Nicht beteiligt
Portrait von Martin HessMartin HessAfD265 - Ludwigsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Katja HesselKatja HesselFDP244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Ansgar HevelingAnsgar HevelingCDU/CSU110 - Krefeld I - Neuss II Dagegen gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.