Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Katrin Budde | SPD | 74 - Mansfeld | Dafür gestimmt | |
Sandra Bubendorfer-Licht | FDP | 212 - Altötting | Dafür gestimmt | |
Frank Bsirske | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dafür gestimmt | |
Agnieszka Brugger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 294 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Marlon Bröhr | CDU/CSU | 200 - Mosel/Rhein-Hunsrück | Dagegen gestimmt | |
Carsten Brodesser | CDU/CSU | 99 - Oberbergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Ralph Brinkhaus | CDU/CSU | 131 - Gütersloh I | Dagegen gestimmt | |
Leni Breymaier | SPD | 270 - Aalen - Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Michael Breilmann | CDU/CSU | 121 - Recklinghausen I | Dagegen gestimmt | |
Heike Brehmer | CDU/CSU | 68 - Harz | Nicht beteiligt | |
Sebastian Brehm | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Silvia Breher | CDU/CSU | 32 - Cloppenburg - Vechta | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Braun | AfD | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Helge Braun | CDU/CSU | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Franziska Brantner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Stephan Brandner | AfD | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Reinhard Brandl | CDU/CSU | 216 - Ingolstadt | Dagegen gestimmt | |
Dirk Brandes | AfD | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Mario Brandenburg | FDP | Dafür gestimmt | ||
Jens Brandenburg | FDP | 277 - Rhein-Neckar | Dafür gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 174 - Fulda | Dagegen gestimmt | |
Simone Borchardt | CDU/CSU | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dagegen gestimmt | |
Gereon Bollmann | AfD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Friedhelm Boginski | FDP | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Peter Boehringer | AfD | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.