Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Alexander Engelhard | CDU/CSU | 255 - Neu-Ulm | Dagegen gestimmt | |
Marcel Emmerich | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 291 - Ulm | Dafür gestimmt | |
Sonja Eichwede | SPD | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Nicht beteiligt | |
Thomas Ehrhorn | AfD | 44 - Celle - Uelzen | Dagegen gestimmt | |
Ralph Edelhäußer | CDU/CSU | 246 - Roth | Nicht beteiligt | |
Leon Eckert | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 214 - Freising | Dafür gestimmt | |
Axel Echeverria | SPD | 139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Harald Ebner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Hansjörg Durz | CDU/CSU | 253 - Augsburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Christian Dürr | FDP | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Deborah Düring | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 182 - Frankfurt am Main I | Dafür gestimmt | |
Falko Droßmann | SPD | 18 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Katharina Dröge | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Catarina dos Santos-Wintz | CDU/CSU | 88 - Aachen II | Dagegen gestimmt | |
Felix Döring | SPD | 173 - Gießen | Dafür gestimmt | |
Michael Donth | CDU/CSU | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Anke Domscheit-Berg | DIE LINKE. | 58 - Oberhavel - Havelland II | Nicht beteiligt | |
Alexander Dobrindt | CDU/CSU | 226 - Weilheim | Dagegen gestimmt | |
Bijan Djir-Sarai | FDP | 108 - Neuss I | Nicht beteiligt | |
Sabine Dittmar | SPD | 248 - Bad Kissingen | Dafür gestimmt | |
Esther Dilcher | SPD | 167 - Waldeck | Dafür gestimmt | |
Thomas Dietz | AfD | 164 - Erzgebirgskreis I | Nicht beteiligt | |
Jan Dieren | SPD | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dafür gestimmt | |
Martin Diedenhofen | SPD | 197 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Karamba Diaby | SPD | 72 - Halle | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.