Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Martin HebnerAfD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Dagegen gestimmt
Michael Kießling MdB_Quelle Oliver GrünerMichael KießlingCDU/CSU224 - Starnberg - Landsberg am Lech Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander RadwanAlexander RadwanCDU/CSU223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas WagnerAndreas WagnerDIE LINKE223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dafür gestimmt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU222 - Rosenheim Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Nicht beteiligt
Portrait von Florian HahnFlorian HahnCDU/CSU221 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Eva-Maria SchreiberEva-Maria SchreiberDIE LINKE221 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterDIE GRÜNEN221 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Jimmy SchulzJimmy SchulzFDP221 - München-Land Nicht beteiligt
Portrait von Stephan PilsingerStephan PilsingerCDU/CSU220 - München-West/Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter JanecekDieter JanecekDIE GRÜNEN220 - München-West/Mitte Nicht beteiligt
Portrait von Lukas KöhlerLukas KöhlerFDP220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SattelbergerThomas SattelbergerFDP219 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Michael KufferMichael KufferCDU/CSU219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Nicole GohlkeNicole GohlkeDIE LINKE219 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Claudia TausendClaudia TausendSPD218 - München-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang StefingerWolfgang StefingerCDU/CSU218 - München-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Margarete BauseMargarete BauseDIE GRÜNEN218 - München-Ost Dafür gestimmt
Bundestagskandidat Bernhard LoosBernhard LoosCDU/CSU217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Florian PostFlorian PostSPD217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Petr BystronPetr BystronAfD217 - München-Nord Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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