Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Eckhard GnodtkeEckhard GnodtkeCDU/CSU66 - Altmark Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU67 - Börde - Jerichower Land Dagegen gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Dagegen gestimmt
Portrait von Burkhard LischkaBurkhard LischkaSPD69 - Magdeburg Dagegen gestimmt
Portrait von Frank PasemannFrank PasemannAfD69 - Magdeburg Dagegen gestimmt
Portrait von Tino SorgeTino SorgeCDU/CSU69 - Magdeburg Dagegen gestimmt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeDIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MrosekAndreas MrosekAfD70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Kees de VriesKees de VriesCDU/CSU71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Frank SittaFrank SittaFDP72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BernstielChristoph BernstielCDU/CSU72 - Halle Dagegen gestimmt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dagegen gestimmt
Dr. Birke Bull-BischoffBirke Bull-BischoffDIE LINKE73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Torsten SchweigerTorsten SchweigerCDU/CSU74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin BuddeKatrin BuddeSPD74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus MindrupKlaus MindrupSPD76 - Berlin-Pankow Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela KluckertDaniela KluckertFDP76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Foto von Stefan Gelbhaar, MdBStefan GelbhaarDIE GRÜNEN76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Stefan LiebichStefan LiebichDIE LINKE76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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