Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Markus KoobMarkus KoobCDU/CSU176 - Hochtaunus Dagegen gestimmt
Carsten Körber MdBCarsten KörberCDU/CSU165 - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander KraußAlexander KraußCDU/CSU164 - Erzgebirgskreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Dagegen gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Rüdiger KruseRüdiger KruseCDU/CSU20 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Michael KufferMichael KufferCDU/CSU219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Roy KühneRoy KühneCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Karl A. LamersKarl A. LamersCDU/CSU274 - Heidelberg Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LämmelAndreas LämmelCDU/CSU159 - Dresden I Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina LandgrafKatharina LandgrafCDU/CSU154 - Leipzig-Land Nicht beteiligt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Jens LehmannJens LehmannCDU/CSU152 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU251 - Würzburg Dagegen gestimmt
Portrait von Katja LeikertKatja LeikertCDU/CSU180 - Hanau Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LenzAndreas LenzCDU/CSU213 - Erding - Ebersberg Dagegen gestimmt
Portrait von Antje LeziusAntje LeziusCDU/CSU201 - Kreuznach Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea LindholzAndrea LindholzCDU/CSU247 - Aschaffenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Carsten LinnemannCarsten LinnemannCDU/CSU137 - Paderborn - Gütersloh III Dagegen gestimmt
Portrait von Patricia LipsPatricia LipsCDU/CSU187 - Odenwald Dagegen gestimmt
Portrait von Nikolas LöbelNikolas LöbelCDU/CSU275 - Mannheim Dagegen gestimmt
Bundestagskandidat Bernhard LoosBernhard LoosCDU/CSU217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Jan-Marco LuczakJan-Marco LuczakCDU/CSU81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU222 - Rosenheim Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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