Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Frank Sitta | FDP | 72 - Halle | Dafür gestimmt | |
Björn Simon | CDU/CSU | 185 - Offenbach | Dagegen gestimmt | |
Thomas Silberhorn | CDU/CSU | 236 - Bamberg | Nicht beteiligt | |
Martin Sichert | AfD | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Patrick Sensburg | CDU/CSU | 147 - Hochsauerlandkreis | Dagegen gestimmt | |
Reinhold Sendker | CDU/CSU | 130 - Warendorf | Dagegen gestimmt | |
Johannes Selle | CDU/CSU | 191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I | Dagegen gestimmt | |
Thomas Seitz | AfD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dafür gestimmt | |
Detlef Seif | CDU/CSU | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Matthias Seestern-Pauly | FDP | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt | |
Torsten Schweiger | CDU/CSU | 74 - Mansfeld | Dagegen gestimmt | |
Rita Schwarzelühr-Sutter | SPD | 288 - Waldshut | Dagegen gestimmt | |
Andreas Schwarz | SPD | 236 - Bamberg | Dagegen gestimmt | |
Stefan Schwartze | SPD | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Dagegen gestimmt | |
Frank Schwabe | SPD | 121 - Recklinghausen I | Nicht beteiligt | |
Armin Schuster | CDU/CSU | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Uwe Schummer | CDU/CSU | 111 - Viersen | Dagegen gestimmt | |
Klaus-Peter Schulze | CDU/CSU | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dagegen gestimmt | |
Kordula Schulz-Asche | DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Martin Schulz | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Swen Schulz | SPD | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dagegen gestimmt | |
Jimmy Schulz | FDP | 221 - München-Land | Nicht beteiligt | |
Uwe Schulz | AfD | 173 - Gießen | Dafür gestimmt | |
Ursula Schulte | SPD | 126 - Borken II | Dagegen gestimmt | |
Manja Schüle | SPD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt |
Anlass des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion ist die endende Frist des Solidarpaktes II mit Ende des Jahres 2019. Der Solidarpakt II wurde im Jahr 2001 beschlossen, nachdem klar wurde, dass die Ziele des vorhergehenden Solidarpaktes I nicht erreicht werden würden. Durch ihn erhielten die ostdeutschen Länder und Berlin zusätzliche Mittel, um die Infrastruktur auszubessern und den wirtschaftlichen Aufholprozess nach der Wende zu stärken. Dieser Pakt wurde bis zum Jahr 2019 befristet. Das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 verlöre lauf FDP mit Auslaufen des Solidarpaktes II seine Legitimation und da es nie zeitlich befristet wurde, müsse es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden. Der Fortbestand des Gesetzes sei außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da es als Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfspitzen (wie dem Solidarpakt II) erhoben werden dürfe.Das Gesetz sehe außerdem die Entlastung der Bürger vor, die dringend notwendig, und angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen, auch finanzierbar sei.
Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 13.12.2018 in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Dr. Wiebke Esdar (SPD) erklärt, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zwar die Konsumnachfrage steigern ließe, dies aber nicht bei Spitzenverdienern der Fall wäre, sondern bei einkommenschwächeren Haushalten. Die Sparquote bei Vermögenden würde sich laut Esdar nur erhöhen, da eine gewisse Steuersumme wegfiele, die Konsumnachfrage aber bei Spitzenverdienern nicht unbedingt steigen würde.
Christian Dürr (FDP) weist daraufhin, dass der Solidaritätszuschlag in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt sei, da dieser ohne den Sozialpakt nicht mehr legitim wäre. Somit würde man laut Dürr einen Rechtsbruch gegen die deutsche Verfassung wagen.
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