Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Hans-Georg von der MarwitzHans-Georg von der MarwitzCDU/CSU59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Frank-Walter SteinmeierFrank-Walter SteinmeierSPD60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Andrea WickleinAndrea WickleinSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Nicht beteiligt
Portrait von Annalena BaerbockAnnalena BaerbockDIE GRÜNEN61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Norbert MüllerNorbert MüllerDIE LINKE61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Jana SchimkeJana SchimkeCDU/CSU62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dafür gestimmt
Portrait von Thomas NordThomas NordDIE LINKE63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dafür gestimmt
Portrait von Martin PatzeltMartin PatzeltCDU/CSU63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich FreeseUlrich FreeseSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter SchulzeKlaus-Peter SchulzeCDU/CSU64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Birgit WöllertBirgit WöllertDIE LINKE64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Michael StübgenMichael StübgenCDU/CSU65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Katrin KunertKatrin KunertDIE LINKE66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Marina KermerMarina KermerSPD66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Jörg HellmuthJörg HellmuthCDU/CSU66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU67 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Dafür gestimmt
Portrait von Rosemarie HeinRosemarie HeinDIE LINKE69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Tino SorgeTino SorgeCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Burkhard LischkaBurkhard LischkaSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeDIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich PetzoldUlrich PetzoldCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Nicht beteiligt
Portrait von Kees de VriesKees de VriesCDU/CSU71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BergnerChristoph BergnerCDU/CSU72 - Halle Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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