Einführung eines Verbandsklagerechts im Lohngerechtigkeitsgesetz

Die Grünen sind mit ihrem Änderungsantrag gescheitert, durch den ein Verbandsklagerecht im Lohngerechtigkeitsgesetz eingeführt werden solle. Auch zwei weitere Änderungsanträge der Oppositionsfraktion wurden in diesem Zusammenhang von der Regierungsmehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
102
Dagegen gestimmt
451
Enthalten
0
Nicht beteiligt
77
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Brigitte ZypriesBrigitte ZypriesSPD186 - Darmstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Gudrun ZollnerGudrun ZollnerCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred ZöllmerManfred ZöllmerSPD102 - Wuppertal I Nicht beteiligt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dagegen gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dagegen gestimmt
Portrait von Heinrich ZertikHeinrich ZertikCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Tobias ZechTobias ZechCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Hubertus ZdebelHubertus ZdebelDIE LINKE129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Gülistan YükselGülistan YükselSPD109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Jörn WunderlichJörn WunderlichDIE LINKE163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait von Barbara WoltmannBarbara WoltmannCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Birgit WöllertBirgit WöllertDIE LINKE64 - Cottbus - Spree-Neiße Nicht beteiligt
Portrait von Waltraud WolffWaltraud WolffSPD67 - Börde - Jerichower Land Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar WöhrlDagmar WöhrlCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver WittkeOliver WittkeCDU/CSU123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Valerie WilmsValerie WilmsDIE GRÜNEN7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter WillschKlaus-Peter WillschCDU/CSU178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dagegen gestimmt
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen BundestagDirk WieseSPD147 - Hochsauerlandkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Heinz WieseHeinz WieseCDU/CSU Dagegen gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Der von Familienministern Manuela Schwesig eingebrachte Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen stößt auf große Kritik bei der Opposition.

Ziel des Gesetz ist es, gegen die in Deutschland vorhandene Gender Pay Gap von 21-22% vorzugehen. Auch die sog. bereinigte Entgeltlücke beträgt in Deutschland noch 7%.
Deutschland ist damit im europaweiten Vergleich auf dem drittletzten Platz (2015, Quelle: Eurostat), was Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen angeht.

Lösen soll dieses Problem das Entgelttransparenzgesetz aus dem Bundesfamilienministerium, das unter anderem

  • einen "individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten"
  • die "Auffforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen" und
  • eine "Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten [...]"

einführen wird.

Die Grünen kritisieren den Gesetzentwurf und brachten unter anderem einen Änderungsantrag ein, der die Einführung eines Verbandsklagerechts vorsieht. Dadurch müssten Betroffene nicht individuell gegen eine Ungleichbezahlung klagen.

Dieser Änderungsantrag wurde von der Regierungskoalition gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion abgelehnt (siehe Abstimmungsverhalten auf dieser Seite).

Ebenfalls scheiterten zwei weitere Änderungsanträge der Grünen:

  • Drs. 18/1157: Die Reichweite des Gesetzes, das bis dato für Betriebe von einer Größe ab 200 Beschäftigten gilt, soll drastisch vergrößert werden; das Gesetz soll für Betriebe ab einer Größe von 10 Mitarbeiter*innen gelten.
  • Drs. 18/11758: Die Überprüfbarkeit der Lohngerechtigkeit soll mit einer Prüfpflicht ausgeweitet werden, da "eine bloße gesetzliche Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren" nicht geeignet sei, das Ziel der größeren Transparenz zu erreichen.


Über den Änderungsantrag zur Beschäftigungsgröße wurde namentlich abgestimmt (zum Abstimmungsverhalten der Abgeordneten auf bundestag.de). Der Antrag über die Prüfpflicht wurde in einer Abstimmung durch Handzeichen ebenfalls durch die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die der Opposition abgelehnt.

Weiterführende Links
Lohngerechtigkeit (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 26.04.2017)
Über Geld spricht man. Gesetzentwurf zu Lohngerechtigkeit (tagesschau.de, abgerufen am 26.04.2017)