Ausschluss extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

Mit einer 2/3 Mehrheit beschloss der Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes. Dadurch werden extremistische Parteien künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.

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Dafür gestimmt
502
Dagegen gestimmt
57
Enthalten
20
Nicht beteiligt
51
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Michael GroßMichael GroßSPD122 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU36 - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Astrid GrotelüschenAstrid GrotelüschenCDU/CSU28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Annette GrothAnnette GrothDIE LINKE293 - Bodensee Enthalten
Portrait von Uli GrötschUli GrötschSPD235 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU261 - Esslingen Dafür gestimmt
Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegeltManfred GrundCDU/CSU189 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Oliver GrundmannOliver GrundmannCDU/CSU30 - Stade I - Rotenburg II Dafür gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Herlind GundelachHerlind GundelachCDU/CSU23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GunkelWolfgang GunkelSPD164 - Erzgebirgskreis I Dafür gestimmt
Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.Fritz GüntzlerCDU/CSU53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU278 - Bruchsal - Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE84 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Christian HaaseChristian HaaseCDU/CSU136 - Höxter - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Rita Hagl-KehlRita Hagl-KehlSPD227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Florian HahnFlorian HahnCDU/CSU222 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait Dr. André HahnAndré HahnDIE LINKE158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dafür gestimmt
Portrait von Anja HajdukAnja HajdukDIE GRÜNEN21 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer HajekRainer HajekCDU/CSU24 - Aurich - Emden Dafür gestimmt
Portrait von Metin HakverdiMetin HakverdiSPD23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich HampelUlrich HampelSPD127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Heike HänselHeike HänselDIE LINKE290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Stephan HarbarthStephan HarbarthCDU/CSU277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt

Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.

In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.

Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:

"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."

Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.

Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.

Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.

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